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Track 11 | Umbau: Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand
Nachträgliche Herstellungskosten sind – neben einem Anbau und einer Aufstockung – auch dann gegeben, wenn nach Fertigstellung des Gebäudes seine nutzbare Fläche – wenn auch nur geringfügig – vergrößert wird (hier: Satteldach statt Flachdach). Auf die tatsächliche Nutzung sowie auf den etwa noch erforderlichen finanziellen Aufwand für eine Fertigstellung zu Wohnzwecken kommt es nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht an.
Ein häufiger Streitpunkt mit dem Finanzamt ist bei Baumaßnahmen an Gebäuden die Abgrenzung zwischen – sofort abzugsfähigen – Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten, die auf die lange Nutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen sind. Der BFH hat jetzt den Begriff der Herstellungskosten präzisiert. Das ist einerseits erfreulich. Handelt es sich doch um einen zentralen Terminus für das gesamte Steuerrecht. Allerdings vertritt der für die Vermietungseinkünfte zuständige IX. Senat eine kleinliche Auffassung. Was die Freude über die Konkretisierung dann doch etwas trübt.
Im Streitfall war ein undichtes Flachdach zu einem Satteldach umgebaut worden. Das ist die klassische, in Deutschland am häufigsten anzutreffende ...