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BBK Nr. 20 vom

Buchungen beim Mietkauf

Karl Broemel und Volker Endert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Abgrenzung zum Leasing und zur Miete

Unter dem Begriff des Mietkaufs werden Verträge verstanden, die sowohl Elemente eines Mietvertrags als auch eines Kaufvertrags enthalten. Hierbei wird typischerweise zunächst ein „normaler„ Mietvertrag abgeschlossen, der Mieter verfügt jedoch regelmäßig über ein Kaufrecht. Bei Mietkaufverträgen kann zwischen einem „echten“ und einem „unechten„ Mietkaufvertrag unterschieden werden. Für einen echten Mietkauf sprechen

  • der Abschluss eines Mietvertrags ohne von Beginn an vorliegende Verkaufs- oder Kaufabsicht,

  • die Vereinbarung einer angemessenen Miete,

  • die Anrechnung der bisher entrichteten Mietzahlungen auf den Kaufpreis und

  • der Verkauf des Mietgegenstands zum Zeitwert im Kaufzeitpunkt und nicht zum bei Abschluss des Mietvertrags geltenden Listenpreis.

Hinweis:

Die Kriterien müssen nicht kumulativ erfüllt sein, vielmehr reicht ein Überwiegen der Aspekte aus, die für einen echten Mietkauf sprechen, insbesondere die Üblichkeit des Mietzinses sowie der Optionscharakter der Kaufmöglichkeit.

II. Bilanzielle Abbildung

Hat die Vertragsprüfu...