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FG Köln Beschluss v. - 10 Ko 2594/13

Gesetze: VV RVG Vorbemerkung 3 Abs 3

Finanzgerichtskosten

Keine Terminsgebühr bei E-Mailverkehr und Telefonaten zwischen Bevollmächtigtem und Berichterstatter des FG oder kurzem Telefonat mit dem FA

Leitsatz

Führt der Bevollmächtigte nur kurze Korrespondenz durch ein Telefonat mit dem beklagten Finanzamt ohne Erledigungsbemühung sowie Mails und Telefonate mit dem Berichterstatter des FG, so wird die Terminsgebühr noch nicht verdient. Die Kommunikation über E-Mails ist keine "Besprechung" im Sinne des Gebührentatbestands.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 13 Nr. 46
JAAAE-46422

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