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Investitionsabzugsbetrag | Gewinngrenze ohne Ertrag aus der Auflösung einer alten Ansparrücklage
Bei der Ermittlung der Gewinngrenze für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) durch einen 4/3-Rechner bleibt der Ertrag aus der Auflösung einer alten Ansparrücklage im Sinne von § 7g Abs. 3 EStG a. F. unberücksichtigt.
A ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. Im Jahr 2008 hat er einen Gewinn von 150.000 €; darin enthalten sind ein Ertrag aus der Auflösung [i]Gewinngrenze ohne Ertrag aus Auflösung der Ansparrücklage einer im Jahr 2006 gebildeten Ansparrücklage in Höhe von 50.000 € sowie ein Gewinnzuschlag gemäß § 7g Abs. 5 EStG a. F. in Höhe von 6.000 €. S. 944
A kann zum einen IAB bilden, da sein maßgeblicher Gewinn unter der Gewinngrenze von 100.000 € liegt: er beträgt 94.000 € (Gewinn 150.000 € ./. Ertrag aus der Auflösung der Ansparrücklage 50.000 € ./. Gewinnzuschlag 6.000 €).
Das [i]Urteil positiv für 4/3-Rechner Urteil des FG Köln ist vorteilhaft für 4/3...