Rechtsbehelfsbelehrung in einer Einspruchsentscheidung nicht unrichtig, wenn nicht auf die Möglichkeit der Klageerhebung per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur hingewiesen wird
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Ist die einer Einspruchsentscheidung beigegebene Rechtsbehelfsbelehrung „unrichtig” im Sinne von § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO, wenn nicht auf die Möglichkeit der Klageerhebung per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur hingewiesen wird, obwohl das zuständige FG eine „elektronische Poststelle” eingerichtet hat?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
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Fundstelle(n):
BAAAE-46361