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Leasingrecht | Schadensersatz bei Minderwertausgleich
Die in einem Fahrzeug-Leasingvertrag enthaltene Verpflichtung zum Schadensersatz bei Rückgabe des Wagens in nicht vertragsgemäßem Zustand (Minderwertausgleich) ist wirksam. Ihr kann nicht entgegengehalten werden, der Leasinggeber habe keinen Schaden, weil er das Fahrzeug nach Vertragsablauf zum kalkulierten Restwert an Händler weiterverkaufe. Die klagende Leasinggesellschaft hatte einen Pkw VW Caddy an den Beklagten verleast. Nach Ablauf der [i]Jacobs, NWB 38/2013 S. 2986Vertragslaufzeit machte sie wegen behaupteter Schäden am Fahrzeug einen Anspruch auf Minderwertausgleich in Höhe von 3.335 € geltend. Amtsgericht und Landgericht wiesen die Klage ab. Zur Begründung führte das Berufungsgericht aus, die Klägerin habe wegen des Verkaufs zum kalkulierten Restwert keinen Schaden. Die...