Geldwerter Vorteil aus Fahrvergünstigungen der Deutschen Bahn AG für Ruhestandsbeamte sind keine Versorgungsbezüge
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Ist der geldwerte Vorteil aus der freiwillig, ohne Rechtsanspruch erfolgten Gewährung von Fahrvergünstigungen an Ruhestandsbeamte durch ein konzernangehöriges Unternehmen des ehemaligen Arbeitgebers als Versorgungsbezug nach § 19 Abs. 2 EStG anzusehen oder handelt es sich um Arbeitslohn i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mit der Folge der Berücksichtigung eines Arbeitnehmer-Pauschbetrags nach § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG sowie eines Altersentlastungsbetrags nach § 24a EStG?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
GAAAE-46274