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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 946/13 EFG 2013 S. 1921 Nr. 23

Gesetze: EStG 2012 § 33a Abs. 1 S. 1EStG 2012 § 33a Abs. 1 S. 2EStG 2012 § 33a Abs. 1 S. 3EStG 2012 § 33a Abs. 1 S. 5EStG 2012 § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2EStG 2012 § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG 2012 § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 4 EStG 2007 a.F. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG 2007 a.F. § 33a Abs. 1 S. 4

Bei der Ermittlung des als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Unterhalts auch im Jahr 2012 Kürzung der anrechenbaren eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person um Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge

Leitsatz

1. Bei der Ermittlung der „Einkünfte und Bezüge” der unterhaltenen Person, die nach § 33a Abs. 1 S. 5 EStG 2012 den für den unterhaltsleistenden Steuerpflichtigen nach § 33a Abs. 1 S. 1 und 2 EStG 2012 möglichen Abzug der Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung mindern, sind auch nach Streichung des Verweises in § 33a Abs. 1 S. 4 EStG in der bis zum geltenden Fassung auf § 32 Abs. 4 S. 2 EStG a. F. weiter die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung der unterhaltenen Person mindernd abzuziehen.

2. Der durch die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge der unterhaltenen Person notwendige Mehrbedarf ist nicht in dem Höchstbetrag des § 33a Abs. 1 S. 1 EStG 2012 in Höhe von EUR 8.004 enthalten. Im Sinne einer verfassungskonformen Auslegung aufgrund des Leistungsfähigkeitsprinzips ist daher der Begriff „Einkünfte” in § 33a Abs. 1 S. 5 EStG 2012 nicht mit dem in § 2 EStG gleichzusetzen, sondern die Einkünfte i. S. d. § 33a Abs. 1 S. 5 EStG 2012 sind um die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers zu kürzen.

3. Soweit Aufwendungen für Krankengeldansprüche der unterhaltenen Person, d. h. in Höhe von 4 % der Krankenversicherungsbeiträge, entstanden sind, gelten die oben genannten Grundsätze nicht, da es sich insoweit nicht um eine Basisversorgung handelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1921 Nr. 23
EStB 2014 S. 143 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2013 S. 3364
SAAAE-45622

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