Eigenheimzulage für Einfamilienhaus in Frankreich – Tatbestandsmerkmal der Belegenheit des Förderobjekts im Inland – Beschränkung
der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit auf die Personengruppe im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 EStG
Leitsatz
Steuerpflichtige, die nicht zu der Personengruppe im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 EStG zählen (Grenzpendler etc.), erfüllen
nicht die Voraussetzungen für die Gewährung der Eigenheimzulage für ein in Frankreich belegenes Einfamilienhaus.
Es ist unter europarechtlichen Gesichtspunkten nicht geboten, das Tatbestandsmerkmal der Belegenheit des Förderobjekts im
Inland unangewendet zu lassen.
Fundstelle(n): ZAAAE-45611
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