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PiR 10/2013 S. 323

EFRAG empfiehlt Übernahme von IFRIC 21

Im Mai 2013 veröffentlichte der IASB IFRIC 21. Dieser regelt den Zeitpunkt des Schuldansatzes für durch Regierungen (durch Gesetz und Vorschriften) auferlegte Abgaben, etwa in Deutschland die Bankenabgabe nach RStruktFG für Kreditinstitute i. S. des § 1 Abs. 1 KWG. Als verpflichtendes Ereignis für einen Schuldansatz gilt die Aktivität, welche die Zahlung nach der einschlägigen Gesetzgebung auslöst (IFRIC 21.8).

Das bedeutet etwa für die Rechtslage in Deutschland: Die Höhe der am 30. 9. x2 zu zahlenden Bankenabgabe wird bestimmt auf Basis des Jahresabschlusses x1, allerdings unter der Voraussetzung einer bestehenden Zulassung des Kreditinstituts am 1. 1. x2. Per 31. 12. x1 ist noch keine Rückstellung zu bilden, da das verpflichtende Ereignis (Zulassung als Kreditinstitut am 1. 1. x2...

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