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IFRS-FA des DRSC sowie das IDW lehnen die neusten Änderungsvorschläge zur Leasingbilanzierung ab
Die Leasingbilanzierung soll sich nach den abermals überarbeiteten Regelungen in ED/2013/6 erheblich ändern. Eine der Hauptänderungen zum bestehenden Recht nach IAS 17 besteht in der Ansatzpflicht jedes Leasing- bzw. Mietverhältnisses in der Bilanz des Leasingnehmers. Ausnahmen bestehen nur für sog. short-term leases mit einer Gesamtlaufzeit von weniger als zwölf Monaten. Für die Klassifikation ist nach dem überarbeiteten Entwurf eine neue Herangehensweise vorgesehen, wonach alle Leasingverhältnisse zukünftig in die Kategorien „Typ A” und „Typ B” unterschieden werden. Die Einstufung hängt u. a. von der Dauer der Mietperiode (lease term) im Vergleich zur wirtschaftlichen Nutzungsdauer ab. Auch die bilanzielle Folgebewertung richtet sich nach der vorhergehenden K...