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IWB 19/2013 S. 667

Italien | Umsatzsteuererhöhung mit Übergangsregelung

Am wurde dem italienischen Parlament ein Gesetzentwurf der neuen Regierung vorgelegt, der die Erhöhung des Umsatzsteuerregelsteuersatzes von 21 % auf 22 % verzögerte. Die zunächst für den 1. Juli geplante Erhöhung wurde [i]Höherer Regelsatz gilt ab 1. 10. 2013auf den verschoben – sie ist inzwischen in Kraft getreten (Art. 40 DL 98/2011). Auf eine erneute Verschiebung bis Januar 2014 konnte sich der Ministerrat nicht einigen. Wie bei der Anhebung 2011 werden technische Übergangsregelungen zur Anwendung kommen. Zudem sollen Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer und den Quellensteuern (außer bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) ab 2014 in Italien zu 100 % und bei der Körperschaftsteuer zu 101 % auf dem Niveau des Vorjahres geleistet werden. Angesichts der italienischen Regierungskrise stehen der aktuelle Haushalts...