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IWB Nr. 19 vom Seite 669

Rückfallklauseln

Prof. Dr. Carsten Pohl, LL.M., Finanzverwaltung NRW, Fachhochschule für Finanzen NRW

Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.

I. Begriff der Rückfallklausel

[i]Rückfallklauseln sollen primär die doppelte Nichtbesteuerung verhindernUnter Rückfall- bzw. Subjekt-to-tax-Klauseln (zur Terminologie vgl. auch Haase, Außensteuergesetz/Doppelbesteuerungsabkommen, 2. Aufl. 2012, S. 1372 Rn. 44 ff.) werden Vorschriften in Doppelbesteuerungsabkommen und im nationalen Recht verstanden, nach denen eine abkommensrechtliche Freistellung ausländischer Einkünfte nur dann erfolgen muss, wenn diese Einkünfte im Ausland tatsächlich einer Besteuerung unterliegen (vgl. NWB GAAAE-43805, Tz. 2.2.1 f.; Schönfeld/Häck in: Schönfeld/Ditz, DBA, Kommentar, 2013, Systematik Rn. 16). Motiv für die Vereinbarung von Rückfallklauseln ist die Verhinderung von doppelten Nichtbesteuerungen (und also weißen Einkünften).

II. Rückfallklauseln in DBA

1. Adressat und Standort einer Rückfallklausel

[i]Rückfallklauseln findet man in Verteilungs- und in MethodenartikelnIm Regelfall beziehen sich Rückfallklauseln auf den Ansässigkeitsstaat, d. h. die F...