StuB Nr. 19 vom Seite 1

Nach der Wahl …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

… ist bekanntlich vor der Wahl

Diese aus der Fußballwelt abgewandelte Phrase beschreibt es dennoch allzu gut. Zunächst war das Ergebnis der Bundestagswahl für viele überraschend, so die Fast-Möglichkeit einer Alleinregierung der CDU/CSU, das Scheitern der FDP an der 5 %-Hürde und der Beinahe-Einzug der AfD in das Parlament. Nun gilt es, eine stabile Regierung zu bilden. Dabei müssen die bekannten und drängenden Probleme gelöst werden, so z. B. die Krise des Euro-Raums, die Konsolidierung der Staatsfinanzen, die Energiewende etc. Von einer wirklich großen Steuerreform mit Vereinheitlichung sind wir mehr denn je meilenweit entfernt. So werden sogar schon Stimmen aus der Union nach Steuererhöhungen laut – frei nach dem Motto, was stört mich mein Geschwätz vor der Wahl. Es stellt sich ein Déjà-vu ein: 2005 wollte CDU/CSU den Mehrwertsteuersatz um 2 % erhöhen, nach der Wahl waren es dann in der Großen Koalition 3 %. Man darf auf die ersten Steuerpläne einer neuen Regierung gespannt sein.

Entwurf einer Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung

Mit dem AmtshilfeRLUmsG hat der Gesetzgeber den von der OECD entwickelten sog. Authorised OECD Approach in § 1 Abs. 5 AStG implementiert. Dieser sieht für die Aufteilung der Einkünfte zwischen einem Unternehmen (Stammhaus) und der zu diesem Unternehmen gehörenden Betriebsstätte die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes vor. Nun hat das BMF am auf der Grundlage der Ermächtigung in § 1 Abs. 6 AStG den Entwurf einer Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Abs. 5 AStG vorgelegt. Strothenke und Holtrichter stellen ab S. 730 den Verordnungsentwurf des BMF in seinen Grundzügen vor. Hierbei erläutern die Autoren die Unterschiede in der Zuordnungsmethodik einzelner Vermögenswerte zu Stammhaus bzw. Betriebsstätte und widmen sich insbesondere einzelner Fragestellungen im Hinblick auf die „Betriebsstättenbilanzierung“ immaterieller Vermögenswerte sowie Beteiligungen und Finanzanlagen. Weiterhin werden erste Eindrücke zur Behandlung des sog. Dotationskapitals geschildert.

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Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 19/2013 Seite 1
OAAAE-45444