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Umsatzsteuer | Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft und Vorsteuerberichtigung bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
(1) Bestellt das Insolvenzgericht für die Organgesellschaft einen vorläufigen Insolvenzverwalter und ordnet es zugleich gem. § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 InsO an, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, endet die organisatorische Eingliederung (Änderung der Rechtsprechung). (2) Der Vorsteuerberichtigungsanspruch nach § 17 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG entsteht mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt. Endet zugleich die Organschaft, richtet sich der Vorsteuerberichtigungsanspruch für Leistungsbezüge der Organgesellschaft, die unbezahlt geblieben sind, gegen den bisherigen Organträger (Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 UStG).
Nach...BStBl 2004 II S. 905