DBA Taiwan Artikel 15
Artikel 15 Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Gebiet ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Gebiet ansässig ist, können im anderen Gebiet besteuert werden.
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AAAAE-45385