Suchen
DBA Taiwan Artikel 1

Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich

Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem der Gebiete nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a oder in beiden Gebieten ansässig sind.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAE-45385

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden