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LSG Thüringen Urteil v. - L 12 R 109/10

Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid der Beklagten, mit welchem jene als Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme im Beitrittsgebiet festgestellt hat, dass die mit vorherigem Feststellungsbescheid vorgemerkten Arbeitsentgelte gemäß § 5 AAÜG nach § 45 SGB X nicht aufhebbar rechtswidrig festgestellt sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAE-45345

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