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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 24 KA 132/11

Leitsatz

Leitsatz:

Abschnitt III Ziffer 3.2.2 des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom zur Festlegung von Regelleistungsvolumen (BRLV) durch die kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs 4 SGB V zum ist auch dann verbindlich, wenn ein Honorarverteilungsvertrag keine eigene die Förderpflicht für Gemeinschaftspraxen und MVZ im früheren § 87 Abs 2a Satz 1 SGB V umsetzende Regelung trifft, auch wenn ansonsten die Übergangsvorschrift III Ziffer 2.2 BRLV einschlägig ist.

Fundstelle(n):
AAAAE-45320

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