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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 22 R 317/12

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Feststellung der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVtI) für die Zeit vom 23. Januar 1984 bis 31. Dezember 1986 sowie die Berücksichtigung der während dieser Zeit erzielten Arbeitsentgelte.

Fundstelle(n):
LAAAE-45312

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