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Lohnsteuer | Nutzung des eigenen Pkw für Auswärtstätigkeiten – Verfassungsbeschwerde nicht angenommen
Da Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst in einigen Bundesländern einen steuerfreien Fahrtkostenersatz von 0,35 € pro Fahrtkilometer nach § 3 Nr. 13 EStG ausgezahlt bekommen, hatte ein Arbeitnehmer wegen dieser Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft (steuerfreie Erstattung von 0,30 € gem. § 3 Nr. 16 EStG) Klage beim FG Baden-Württemberg und gegen die ablehnende Entscheidung () Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH erhoben. Der BFH hat in seinem entschieden, dass diese gesetzliche Differenzierung zulässig ist. Hiergegen wurde beim BVerfG unter dem Aktenzeichen Verfassungsbeschwerde eingelegt. [i]Radschun, NWB 25/2011 S. 2116Mit Beschluss vom hat nun die Zweite Kammer diese nicht...