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Einkommensteuer | Kein Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Werkstattwagens
Bei sog. Werkstattwagen kommt der Grundsatz, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung dienstliche oder betriebliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt werden, nicht zum Tragen, so das . Das Finanzgericht war im Streitfall davon überzeugt, dass eine nennenswerte Privatnutzung nicht stattgefunden haben kann. Die vom Finanzamt hervorgehobene Möglichkeit, dass die Klägerin mit dem Wagen zur Jagd gefahren sei, werde durch die geringe freie Zulademöglichkeit im Fondbereich des Pkw widerlegt.
Der Lohnsteuersenat des BFH hat kürzlich seine bisherige Rechtsprechung korrigiert. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein Fahrzeug zur privaten Nutz...BStBl 2013 II S. 365