Einbeziehung des Krankengeldes lediglich gesetzlicher Krankenkassen verfassungsgemäß
Leitsatz
1) Die Einbeziehung des Krankengeldes aus der gesetzlichen Krankenversicherung in den Progressionsvorbehalt gem. § 32 Abs.
1 Nr. 1 b) EStG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 GG. Es kommt
nicht darauf an, dass der gesetzlich Krankenversicherte den Beitrag nunmehr allein aufzubringen hat.
2) Für die Höhe des einbezogenen Betrages gilt das Zuflussprinzip des § 11 Abs. 1 EStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 4 DStRE 2014 S. 410 Nr. 7 DStZ 2013 S. 802 Nr. 22 EFG 2013 S. 1762 Nr. 21 EStB 2014 S. 72 Nr. 2 OAAAE-45162
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