Verlustzurechnung i.S.d. § 15a EStG bei Zusammentreffen einer unmittelbaren mit einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung
– Einstufiges Feststellungsverfahren bei Treuhandverhältnis
Leitsatz
Bei einer KG mit zwei Kommanditistinnen, von denen eine lediglich als Treuhänderin für die unmittelbar und als Treugeberin
beteiligte Kommanditistin fungiert, können im Einverständnis aller Beteiligten die für die Verlustfeststellung nach § 15a
EStG maßgebenden Kapitalkonten in einem 1-stufigen Feststellungsverfahren allein der Treugeber-Kommanditistin zugerechnet
werden.
Fundstelle(n): BB 2013 S. 1558 Nr. 26 EFG 2013 S. 1289 Nr. 16 EAAAE-45148
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