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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zur Gelangensbestätigung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Mit Schreiben vom äußert sich das BMF zur Neuregelung des Belegnachweises bei innergemeinschaftlichen Lieferungen im Sinne von § 6a UStG in Verbindung mit § 17a UStDV n. F. Die wesentlichen Aussagen des BMF-Schreibens sind:
Nach einer Übergangsregelung kann bis zum der Belegnachweis auch nach [i]Übergangsregelung bis 31. 12. 2013der Rechtslage bis zum geführt werden . Die Umstellung auf die neue Rechtslage muss daher erst zum erfolgen.
Neben den in § 17a Abs. 2 und 3 UStDV n. F. eingeräumten Möglichkeiten des Belegnachweises kann der Unternehmer den Nachweis, dass die Ware in den anderen [i]Nachweis auf jede Weise möglichEU-Staat gelangt ist, auch auf sonstige Weise führen. Zulässig sind alle geeigneten Belege und Beweismittel, aus denen sich das Gelangen des Liefergegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet an den umsatzsteuerrechtlichen Abnehmer...