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Steuerrecht | Teilabzugsverbot bei Pachtverzicht im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Das Teilabzugsverbot gilt für die laufenden Aufwendungen eines Besitzunternehmers im Rahmen einer Betriebsaufspaltung, wenn der Besitzunternehmer die Pacht mindert bzw. auf die Pacht verzichtet und die Minderung bzw. der Verzicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Gegen eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis kann aber sprechen,
[i]Zeitlich befristete Pachtminderung vorteilhaftdass der Besitzunternehmer nur eine zeitlich befristete Pachtminderung bzw. Pachtverzicht ausgesprochen hat und die Betriebs-GmbH anschließend wieder die vereinbarten Pachtzahlungen in voller Höhe geleistet hat oder
[i]Verpachtungsgewinn trotz Pachtminderung oder Pachtverzichtdass der Besitzunternehmer trotz der Pachtminderung bzw. Pachtverzichts immer noch einen erheblichen Gewinn aus der Verpachtung der Wirtschaftsgüter erzielt. In diesem Fall könnte es ihm ...