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Umwandlungsrecht | Zulässigkeit einer Abspaltung ohne Gewährung von Gesellschaftsanteilen
Neben der verhältniswahrenden Spaltung erklärt der Gesetzgeber angesichts des praktischen Bedürfnisses an einer Auseinandersetzung von Gesellschaftergruppen und Familienstämmen im Wege der Sonderrechtsnachfolge mit der freien Zuordnung der Anteile (§ 126 Abs. 1 Nr. 10 UmwG) auch die nicht verhältniswahrende Spaltung (§ 128 UmwG) grds. für zulässig. [i]infoCenter „Umwandlungsrecht” NWB QAAAB-04896 Jene ist in unterschiedlicher Form denkbar und dadurch gekennzeichnet, dass die Anteile bzw. Mitgliedschaften des übernehmenden Rechtsträgers dem Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers in einem anderen Verhältnis zugeteilt werden als sie jeweils am übertragenden Rechtsträger beteiligt sind. Sie schließt dabei nicht nur die Möglichkeit mit ein, dass bei einer Spaltung etwa auf mehrere übernehmende Rechtsträger die Gesellschafter des übertragenden R...