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FG Niedersachsen 3.6.2013 6 K 357/12, NWB 40/2013 S. 3122

Bilanzierung | Rückstellung für Gutscheine zur Verrechnung mit Entgelten aus zukünftigen Einkäufen

Die Bildung einer Rückstellung setzt voraus, dass ein Schuldner ernsthaft mit der Inanspruchnahme aus einer Verbindlichkeit rechnen muss und die Geltendmachung der Verpflichtung nach Verhältnissen am Bilanzstichtag wahrscheinlich ist. Gutscheine zur Verrechnung mit Entgelten aus zukünftigen Einkäufen führen, so das weder zu Verbindlichkeiten noch zu Rückstellungen im Ausgabejahr.