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Neue Anweisungen zum steuerlichen Verfahrensrecht
Änderungen des AO-Anwendungserlasses
[i] BMF, Schreiben vom 23. 7. 2013, BStBl 2013 I S. 933Mit (BStBl 2013 I S. 933) wurden verschiedene Regelungen des Anwendungserlasses zur AO geändert. Mehrere Änderungen dienen der Anpassung an Rechtsänderungen durch das AmtshilfeRLUmsG, andere tragen aktueller Rechtsprechung des BFH Rechnung. Im Folgenden werden die für die Praxis besonders bedeutsamen Änderungen kurz erläutert.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Rückforderungsansprüche der Finanzämter gegenüber Banken
[i]Rückforderung einer Zahlung ohne RechtsgrundWurde eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt, hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, nach § 37 Abs. 2 AO gegenüber dem Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des zu Unrecht gezahlten oder zurückgezahlten Betrags. Zur Rückzahlung verpflichteter Leistungsempfänger ist dabei derjenige, zu dessen Gunsten erkennbar die Zahlung geleistet wurde, die nun zurückverlangt wird.
[i]Dritter als Leistungsempfänger oder ZahlstelleHat tatsächlich ein Dritter die Zahlung erhalten, stellt sich die Frage, ob er Leistungsempfänger war oder lediglich als Zahlstelle, unmittelbarer Vertreter oder Bote für den Erstattungsberechtigten aufgetreten ist. Von Bedeutung ist ...BStBl 2013 II S. 270