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OFD Karlsruhe 29.07.2002 S 0351 A

Abgabenordnung; | nachträglich bekannt gewordene Steuerabzugsbeträge (§§ 130, 173 AO)

Zur Korrektur der ESt-Festsetzung, wenn dem FA nach bestandskräftig durchgeführter ESt-Festsetzung vom Stpfl. nicht erklärte, dem Steuerabzug (KESt) unterworfene Kapitalerträge bekannt werden, hat die ausführlich Stellung genommen.