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Wirtschaftliche Betrachtungsweise als genereller Grundsatz im Grunderwerbsteuerrecht?
Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 24. 4. 2013 - II R 17/10
In dem Urteil [i]Hofmann, Grunderwerbsteuergesetz – Kommentar, NWB Verlag, Herne. 10. Aufl. 2013, ISBN: 978-3-482-40400-9, lieferbar ab Dezember 2013vom - II R 17/10 NWB VAAAE-38707 vertritt der BFH eine völlig neue Auffassung zur Behandlung von mittelbaren Gesellschafteränderungen bei immobilienbesitzenden Personengesellschaften im Grunderwerbsteuerrecht (§ 1 Abs. 2a GrEStG). Nunmehr soll eine wirtschaftliche Betrachtungsweise gelten, die zu einer erheblichen Einschränkung der Anwendung der grunderwerbsteuerlichen Vorschrift in der Praxis führen wird. Der nachfolgende Aufsatz stellt zunächst den allgemeinen Meinungsstand zu dieser Frage dar, um dann auf Grundlage des BFH-Urteils mögliche Konsequenzen für die Praxis aufzuzeigen.
In diesem Beitrag ist online ein Video mit dem BFH-Sachverhalt unter Punkt II. aufrufbar.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
1. Frühere BFH-Rechtsprechung
Bisher spielte die wirtschaftliche Betrachtungsweise eine eher untergeordnete Rolle im Grunderwerbsteuerrecht. So ist § 39 AO nach allgemeiner Auffassung mit dem Tatbestandsaufbau des Grunderwerbsteuergesetzes unvereinbar (Fischer in Boruttau, GrEStG, Vorb. Rn. 209/210, m. w. N.). Maßgeblich ist vielmehr das allgemeine Verständnis der einzelnen Tatbestandsmerkmale, das im ...BStBl 2011 II S. 225