Die Bildung einer Rückstellung setzt voraus, dass ein Schuldner ernsthaft mit der Inanspruchnahme aus einer Verbindlichkeit
rechnen muss und die Geltendmachung der Verpflichtung nach Verhältnissen am Bilanzstichtag wahrscheinlich ist.
Gutscheine zur Verrechnung mit Entgelten aus zukünftigen Einkäufen führen weder zu Verbindlichkeiten noch zu Rückstellungen
im Ausgabejahr.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 40/2013 S. 3122 StuB-Bilanzreport Nr. 4/2014 S. 153 MAAAE-44853
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