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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 104/12 EFG 2013 S. 1884 Nr. 22

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14 Buchst. b, MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. b, MwStSystRL Art. 133 Abs. 1, MwStSystRL Art. 134

Steuerbefreiung von Privatkliniken ohne sozialrechtliche Zulassung als Krankenhaus

Leitsatz

1. Eine Privatklinik, die nicht nach § 108 SGB V als Krankenhaus zugelassen ist, kann sich für die Steuerbefreiung der Umsätze aus der Krankenhausbehandlung und damit eng verbundener Umsätze unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen.

2. Die Beschränkung der Steuerbefreiung für Krankenhausbehandlungen und eng verbundene Umsätze in § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. aa UStG auf zugelassene Krankenhäuser ist nicht mit Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL vereinbar, da sie gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität verstößt.

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 10 Nr. 51
DStRE 2014 S. 417 Nr. 7
EFG 2013 S. 1884 Nr. 22
KÖSDI 2014 S. 18722 Nr. 2
UStB 2013 S. 318 Nr. 11
BAAAE-44848

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