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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 148/10

Gesetze: AO § 39

Zurechnung von Gegenständen des Immobilienleasings

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen des wirtschaftlichen Eigentums.

  2. Für die Zurechnung von Leasinggegenständen ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob der Leasinggegenstand wirtschaftlich gesehen dem Vermögen des Leasinggebers oder nach den für Ratenkaufverträge geltenden Grundsätzen dem Vermögen des Leasingnehmers zuzurechnen ist.

  3. Ist der Leasingvertrag von Anfang an auf den vermögensmäßigen Erwerb des WG durch den Leasingnehmer ausgerichtet, ist er steuerlich als Anschaffungsgeschäft des Leasingnehmers zu beurteilen.

  4. Für die Zurechnung von Gegenständen des Immobilienleasings ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob der Leasinggegenstand dem Vermögen des Leasinggebers oder dem Vermögen des Leasingnehmers zuzurechnen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
PAAAE-44826

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