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StuB 18/2013 S. 716

Keine Kürzung von ALG II trotz Verwendung einmaliger Einnahmen zur Darlehenstilgung

Fließt einem Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) Einkommen zu (hier: Einkommensteuererstattung i. H. von rund 9.000 €) und nutzt er diesen Betrag unmittelbar zur Rückzahlung eines zur Finanzierung seines Eigenheims aufgenommenen Privatdarlehens, darf das Jobcenter diesen Betrag nicht als Einkommen fiktiv leistungsmindernd anrechnen. Zwar sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert bei der Berechnung des Anspruchs auf ALG II zu berücksichtigen (§ 11 SGB II). Weiterhin muss der Hilfebedürftige sein Einkommen auch dann zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage für sich verwenden, wenn er dadurch anderweitige Verpflichtungen (hier: Rückzahlung des Darlehens) nicht erfüllen kann. Die Verweigerung existenzsichernder Leistungen kann jedoch nicht allein damit begründet werden, dass die Hilfebed...