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Zinslauf bei rückwirkendem Wegfall einer Voraussetzung für den Investitionsabzugsbetrag
(1) Der Wegfall der Investitionsabsicht vor Ablauf der Investitionsfrist hat zur Folge, dass die Gewinnminderung durch den Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen ist. (2) Die aus diesem Grund festgesetzte Einkommensteuer war vor Inkrafttreten des § 7g Abs. 3 Satz 4 EStG i. d. F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26. 6. 2013 nach § 233a Abs. 2a AO zu verzinsen.
Die Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 3 oder 4 EStG führt zu einer Änderung der Steuerfestsetzung des Abzugsjahres und zu einem nach § 233a Abs. 1 i. V. mit Abs. 3 AO zu verzinsenden Unterschiedsbetrag. Nach Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. b/07/10002 NWB PAAAD-21536, BStBl 2009 I S. 633 = Kurzinfo StuB 2009 S. 438 NWB MAAAD-22399, Rz. 9) richtet sich die Berechnung des Zinslaufs nach § 233a Abs. 2 AO und nicht nach § 233a Abs. 2a AO, da kein rückwirkendes E...