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Track 13 | Umsatzsteuer: Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug
Leistet der Leasingnehmer an den Leasinggeber vereinbarungsgemäß nach der Rückgabe des Fahrzeugs einen Ausgleich für den durch nicht vertragsgemäße Nutzung entstandenen Minderwert des Fahrzeugs, unterliegt die Zahlung beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer. Das hat aktuell der BFH entschieden und damit der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen.
Von erheblicher praktischer Bedeutung ist das nächste Urteil des BFH zur Umsatzsteuer. Es geht um Leasingverträge. Konkret: um die Besteuerung eines Minderwertausgleichs. Dieser ist durch den Leasingnehmer regelmäßig dann zu zahlen, wenn sich nach dem Ende der Vertragslaufzeit herausstellt: Der Leasinggegenstand, beispielsweise ein Fahrzeug, weist Schäden auf, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen. Die spannende Frage ist dann: Echter oder unechter Schadensersatz? Stellt die Ausgleichszahlung also einen nicht steuerbaren Schadensersatz dar? Oder ein steuerpflichtiges Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustauschs?
Es überrascht nicht wirklich, dass das Bundesfinanzministerium die Auffassung vertritt: Der Minderwertausgleich ist als umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige...