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Track 10 | Ferienwohnungen: Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht
Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH ist bei teilweise selbstgenutzten und teilweise vermieteten Ferienwohnungen die Frage, ob der Steuerpflichtige mit oder ohne Einkunftserzielungsabsicht vermietet hat, anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose zu entscheiden. Das gilt unabhängig davon, ob, wann und in welchem Umfang der Eigentümer einer Ferienimmobilie von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch macht oder nicht.
Was die Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen angeht, hat der Bundesfinanzhof jetzt seine strenge Sichtweise bestätigt. Und zwar was Häuser und Wohnungen betrifft, die teilweise selbstgenutzt und teilweise an wechselnde Feriengäste vermietet werden.
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist die Einkunftserzielungsabsicht grundsätzlich typisierend zu unterstellen, wenn eine Ferienwohnung ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten wird. Eine Prognoserechnung verlangt die Finanzverwaltung ausnahmsweise nur dann, wenn die ortsübliche Vermietungszeit um mindestens 25 % unterschritten wird....