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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 22 | Außergewöhnliche Belastungen: Behinderungsbedingter Mehraufwand durch Grundstückskauf

Mehraufwendungen für den behindertengerechten Neubau eines Hauses können nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Niedersachsen als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Mehraufwendungen unausweichlich waren. Im Einzelfall können auch die Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks begünstigt sein. Das FG hat die Revision nicht zugelassen. Beim BFH ist dagegen eine Beschwerde anhängig.

Bleiben wir noch einen Moment bei außergewöhnlichen Belastungen. Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden: Mehraufwendungen für den behindertengerechten Neubau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Mehraufwendungen unausweichlich waren.

„Das ist doch ständige Rechtsprechung und wird auch von der Finanzverwaltung so akzeptiert”, werden Sie jetzt vermutlich denken. Aber, es geht noch weiter. Und jetzt wird es interessant: Die Richter aus Hannover machten nämlich deutlich: Auch die Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks können im Einzelfall zu den zwangsläufigen Mehraufwendungen gehören. Im Streit...