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NWB BB 10/2013 S. 294

Energieversorgung: Lastschriften nicht zwingend

Energieanbieter dürfen nicht auf eine Einzugsermächtigung bestehen, denn das benachteilige einkommensschwache Verbraucher ohne eigenes Konto.

Energieversorger müssen daher auch die Möglichkeit bieten, Rechnungen auch per Überweisung zu begleichen. Das hat der BGH in seinem Urteil vom 5. 6. 2013 - VIII ZR 131/12 NWB RAAAE-39498 entschieden.