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BFH 23.7.2013 VIII R 32/11, NWB 39/2013 S. 3054

Abgabenordnung | Leichtfertige Steuerverkürzung

Deklarieren Kläger ihre Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus ihrer Arztpraxis in ihrer Gewinnfeststellungserklärung in zutreffender Höhe, geben sie in der zeitgleich abgegebenen Einkommensteuererklärung die Einkünfte der Klägerin aber nur in hälftiger Höhe an, kann nach dem darin eine leichtfertige Steuerverkürzung liegen.