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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 283/11

Zwischen den Beteiligten ist die Feststellung von Unfallfolgen streitig, d. h. ob eine Rotatorenmanschettenverletzung rechts Folge des Arbeitsunfalls vom 9. November 2006 ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
OAAAE-44579

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