bei Ausbildungsplatzsuche ist nach drei Monaten Parallelbewerbung erforderlich
keine monatlichen Bewerbungen nötig.
Leitsatz
1.Die bloße Anmeldung bei Jobbörsen im Internet kann die Meldung bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender nicht ersetzen.
2. Das Bemühen um einen Ausbildungsplatz muss nicht für jeden Monat des Kindergeldzeitraums durch jeweils eine Bewerbung nachgewiesen
sein. Solange über die bisherigen Bewerbungen noch nicht entschieden ist, ist erst nach Ablauf von drei Monaten eine Parallelbewerbung
zu fordern, wenn das KInd innerhalb dieses Zeitraums keine Absage erhalten hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAE-44403
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.