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Minderwertausgleich bei Schäden am Leasingfahrzeug und Umsatzsteuer
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAE-44271 Der BFH hält die Zahlung eines leasingtypischen Minderwertausgleichs generell für nicht steuerbar (). Nachdem nunmehr BFH und BGH übereinstimmend davon ausgehen, dass die Minderwertausgleichszahlung kein Leistungsentgelt ist, sollte das BMF an seiner entgegengesetzten Rechtsauffassung (s. Abschn. 1.3 Abs. 17 Satz 2 UStAE) nicht mehr länger festhalten können. [i]BFH, Urteil vom 20. 3. 2013 - XI R 6/11 NWB SAAAE-41604 Aus dieser divergenten Beurteilung des Minderwertausgleichs folgt bislang: Leasinggeber müssen Umsatzsteuer an ihr Finanzamt abführen, die sie mitunter nicht an ihre Leasingnehmer weiterüberwälzen können. Im Ergebnis ist die Entscheidung des BFH zu begrüßen, da sie zu einer Beendigung der Beurteilungsdivergenz führen und damit für Rechtssicherheit sorgen sollte.
Ausführlicher Beitrag s..
Echter Schadensersatz oder Entgelt für eine sonstige Leistung?
[i]Gründe für eine EuGH-Vorlage hätten vorgelegenIm Kern geht es bei der Zahlung des leasingtypischen Minderwertausgleichs um die Frage: Echter Schadensersatz oder Entgelt für eine (sonstige) Leistung (Abschn. 1.3 Abs. 1 UStAE)? Der BFH hat wie zuvor auch der BGH von einer Vorlage an den EuGH abgesehen. Angesichts der dogmatischen Grundsatzfrage „Wann ist...