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Umsatzsteuer | Aufwendungsersatz als Entgelt
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Erhält ein Unternehmer von einem anderen Unternehmer aufgrund einer gemeinsam betriebenen Nachtzuglinie gewinnunabhängig Aufwendungsersatz für Leistungen, die er an den anderen Unternehmer erbringt, liegt ein steuerbarer Leistungsaustausch vor. (2) Die Beförderung über eine Strecke von ca. 300 km ist nicht als Leistung auf einer Grenzbetriebsstrecke nach § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG steuerfrei.
Die Klägerin wirkte an dem Betrieb eines grenzüberschreitenden Nachtzugs mit, indem sie für den inländischen Streckenteil die erforderlichen Serviceleistungen erbrachte (Service in Bahnhöfen, Trassen-, Traktions- und Versicherungsleistungen, Betreuung von Schlaf- und Liegewagen). Die Fahrkarten verkaufte der auslandsansäss...