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Aktuelle umsatzsteuerliche Entwicklungen im Bereich des Reverse-Charge-Verfahrens bei Energielieferungen
Änderung durch
Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben den Vordruck für die Umsatzsteuervoranmeldung ab dem Monat September 2013 geändert, um diesen an die neue Rechtslage anzupassen. Neben einigen redaktionellen Anpassungen wurde hierbei insbesondere auf die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei Energielieferungen eingegangen.
A. Erweiterung des Reverse-Charge-Verfahrens auf Energielieferungen
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG, BGBl 2013 I S. 1809) wurde der Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens in § 13b UStG durch die Einfügung eines Buchst. b) in Absatz 2 Nr. 5 der Vorschrift hinsichtlich der Lieferung von Gas über das Erdgasnetz sowie Elektrizität erweitert. Anzuwenden ist die neue Vorschrift, soweit diese Lieferungen nicht bereits unter die bisherige Regelung des § 13b Abs. 2 Nr. 5 UStG – jetzt Buchstabe a) – fällt. Flankiert wurde die Neuregelung durch Änderung des § 13b Abs. 5 UStG. In der Vorschrift wurde klargestellt, dass die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens lediglich in Fällen zu erfolgen hat, in denen bei Erdgaslieferungen der Leistungsempfänger als...