Arbeitshilfe - Stand: 23.07.2014

Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksverwaltung

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Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksverwaltung: Erfüllt ein „nachweisbares Bestreben”, nach der Veräußerung des einzigen Grundstücks ein neues Grundstück zu erwerben, um dieses im Anschluss zu verwalten, das in § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG normierte Tatbestandsmerkmal der Ausschließlichkeit?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
LAAAE-44220