Keine Anwendung von § 35b Abs. 2 Satz 4 GewStG i.F.v. 13.12.2006 auf geänderte Verlustfeststellung
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Ist die Regelung des § 35b Abs. 2 Satz 4 GewStG i.d.F. des JStG 2007 dahingehend auszulegen, dass § 181 Abs. 5 AO nur im Falle einer erstmaligen Feststellung, nicht jedoch bei einer Änderung der Verlustfeststellung anzuwenden ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
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Fundstelle(n):
OAAAE-44219