Erstattungsberechtigter hinsichtlich der Kapitalertragsteuer
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Ergibt sich bei entsprechender Anwendung des § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG aus § 37 Abs. 2 AO ein Erstattungsanspruch der (ausländischen) Vergütungsgläubigerin, wenn die Festsetzung der Kapitalertragsteuer nachträglich aufgehoben wurde – nachdem das Bundeszentralamt für Steuern eine Freistellungsbescheinigung erteilt hat – und somit der Rechtsgrund der Zahlung entfallen ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
AAAAE-44215