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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 AL 88/12

Der 1970 geborene Kläger war zuletzt als Lader bei der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft L beschäftigt. Vom 22.09.2008 bis zur Aussteuerung am 07.02.2010 bezog er Krankengeld, und anschließend während der Dauer einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme bis zum 22.02.2010 Übergangsgeld zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (11, 21 VA).

Fundstelle(n):
WAAAE-44170

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